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   BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61   

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BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61 (https://dejure.org/1962,4065)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1962 - 1 StR 536/61 (https://dejure.org/1962,4065)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1962 - 1 StR 536/61 (https://dejure.org/1962,4065)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 22.12.1938 - 3 D 948/38

    1. Die Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt eignet sich nur für Täter,

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
    Haltlosigkeit und verbrecherischer Hang sind miteinander vereinbar (RGSt 73, 44, 46 ).
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
    Die angetroffenen äußeren Umstände gaben für die beiden Angeklagten im Hinblick auf das, was sie planten, einen zwingenden Grund ab, ihr Vorhaben aufzugeben (RGSt 37, 402, 405; BGH Urt. vom 19. Februar 1954 - 2 StR 604/53 bei Dallinger MDR 1954, 334; BGHSt 9, 48, 51, 52) [BGH 28.02.1956 - 5 StR 352/55].
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
    Daß die Gesamtwürdigung (BGH NJW 1953, 673 Nr. 16) in den Urteilsgründen nicht sehr übersichtlich vorgenommen ist, stellt nach Sachlage keinen Rechtsfehler dar.
  • BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54

    Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
    Dies ist eine unzulässige Protokollrüge (BGHSt 7, 162-165).
  • BGH, 16.02.1961 - 1 StR 621/60

    Schutzbereich des § 316a Strafgesetzbuch (StGB) - Schutz von Fahrzeuginsassen vor

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
    In BGHSt 15, 322 ff. hat der Senat übrigens die Verurteilung eines Täters, der eine Spielzeugpistole verwendet hatte, wegen Autostraßenraubs und schwerer räuberischer Erpressung gebilligt, ohne über die vorliegend von der Verteidigung aufgeworfene Frage auch nur ein Wort zu verlieren.
  • BGH, 31.05.1957 - 1 StR 164/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
    Im übrigen kann auf die Ausführungen des Senats in seinem auf eine frühere Revision des Angeklagten hin ergangenen Urteil vom 31. Mai 1957, 1 StR 164/57, S. 2 verwiesen werden, wo die Annahme von Bandendiebstahl, § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB, bestätigt worden war.
  • BGH, 19.11.1953 - 4 StR 488/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
    Die von der Verteidigung hervorgehobene "Jugend" des Angeklagten ( 27 Jahre), die das Landgericht nicht übersehen hat, stand der Anwendung der §§ 20 a, 42 e StGB nicht grundsätzlich entgegen (BGH Urteile vom 10. April 1952 - 4 StR 989/51 und 19. November 1953 - 4 StR 488/53; vgl. auch § 106 Abs. 2 JGG, der sogar bei Heranwachsenden die Sicherungsverwahrung unter Umständen zuläßt; vgl. ferner Dreher, DRiZ 1957, 51 ff.).
  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 153/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
    Der § 42 c StGB setzt, entgegen der Auffassung der Verteidigung, nicht voraus, daß der Verurteilte schon eine Zuchthausstrafe verbüßt hat (RG JW 1939, 49 Nr. 2; BGH Urteil vom 26. Mai 1955 - 4 StR 153/55, S. 7, 8).
  • BGH, 10.04.1952 - 4 StR 989/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
    Die von der Verteidigung hervorgehobene "Jugend" des Angeklagten ( 27 Jahre), die das Landgericht nicht übersehen hat, stand der Anwendung der §§ 20 a, 42 e StGB nicht grundsätzlich entgegen (BGH Urteile vom 10. April 1952 - 4 StR 989/51 und 19. November 1953 - 4 StR 488/53; vgl. auch § 106 Abs. 2 JGG, der sogar bei Heranwachsenden die Sicherungsverwahrung unter Umständen zuläßt; vgl. ferner Dreher, DRiZ 1957, 51 ff.).
  • BGH, 19.02.1954 - 2 StR 604/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1962 - 1 StR 536/61
    Die angetroffenen äußeren Umstände gaben für die beiden Angeklagten im Hinblick auf das, was sie planten, einen zwingenden Grund ab, ihr Vorhaben aufzugeben (RGSt 37, 402, 405; BGH Urt. vom 19. Februar 1954 - 2 StR 604/53 bei Dallinger MDR 1954, 334; BGHSt 9, 48, 51, 52) [BGH 28.02.1956 - 5 StR 352/55].
  • RG, 09.05.1921 - 1643/20

    Zur Auslegung des § 243 Abs. 1 Nr. 6 StGB. Bandendiebstahl durch fortgesetztes

  • RG, 21.01.1881 - 3322/80

    Wird der Thatbestand der Erpressung oder des Versuchs dadurch ausgeschlossen, daß

  • RG, 16.02.1905 - 3256/04

    Zur Frage des Rücktritts vom nicht beendigten Versuch.

  • BGH, 03.12.1963 - 1 StR 422/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Dieser Umstand berührt freilich nicht den Tatbestand des § 249 StGB, das Merkmal der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben; das führt die Strafkammer zutreffend aus (BGH Urt. vom 23. Januar 1962 - 1 StR 536/61 - vgl. BGHSt 15, 322).
  • BGH, 14.04.1964 - 1 StR 95/64

    Verurteilung wegen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung - Ausführung

    Dieser Umstand berührt freilich nicht den Tatbestand der §§ 253, 255 in Verbindung mit § 249 StGB, das Merkmal der Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 1962 - 1 StR 536/61 und vom 3. Dezember 1963 - 1 StR 422/63; vgl. auch BGHSt 15, 322).
  • BGH, 23.10.1962 - 1 StR 404/62

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt hervorgehoben hat, ist eine Voraussage i.S. des § 42 c StGB bei Beschuldigten bis zu 25 Jahren, ja unter Umständen noch über diese Altersstufe hinaus nur ganz ausnahmsweise aufgrund einer ins einzelne gehenden Würdigung möglich (BGH bei Dallinger MDR 1956, 143, ferner 4 StR 396/55vom 17. November 1955, 1 StR 536/61 vom 23. Januar 1962 und 1 StR 332/61 vom 12. September 1961.).
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